Montag, 18. Februar 2013

Betreuungsgeld von Bundespräsident bestätigt

Bundespräsident Joachim Gauck hat jetzt das Gesetz für das umstrittene Betreuungsgeld unterschrieben, das damit in Kraft treten kann. "Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten", erklärte seine Sprecherin. Das Gesetz sieht vor, dass für Kinder, die nicht in einer Kita untergebracht werden, eine monatliche Zahlung von 100

Euro, später 150 Euro gezahlt wird. Das Geld soll den Eltern ermöglichen, zusätzliche Fördermaßnahmen für ihre Kinder zu finanzieren. SPD und Grüne haben gegen das Gesetz gestimmt, dass sie für politisch falsch halten. Mit dieser Subvention würden Eltern dafür „bezahlt“, ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte zu lassen, was nach Meinung von Pädagogen, ein Fehler ist.

Freitag, 8. Februar 2013

Keine anonyme Samenspende mehr möglich

Ein Urteil, dass in Zukunft häufiger relevant sein wird, wurde jetzt vom Oberlandesgericht Hamm gefällt. Demnach hat ein Kind, dass mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurde, dass Recht zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht das Argument der Verweigerung, dass den Samenspendern Anonymität zugesichert worden war, mit dem Hinweis auf das Auskunftsinteresse der Kläger zurück gewiesen. Den Anspruch auf Kenntnis über die eigene Abstammung war bereits 1989 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden. Da das Urteil des OLG Hamm konform mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist, wird ein Einspruch gegen das Urteil nicht zugelassen. Interessant wird jetzt, wie mit daraus entstehenden eventuellen Ansprüchen umgegangen wird.

Mittwoch, 6. Februar 2013

Persönliche Haftung für Banker beschlossen

Das Bundeskabinett hat sich endlich dazu durchringen können, eine stärkere Regulierung der Banken zu beschließen. Ein diesbezügliches Gesetzespaket wurde jetzt verabschiedet. Darin wird beispielsweise festgelegt, dass spekulative Geschäfte zukünftig auf eigene Rechnung der Banken, getrennt von den Spareinlagen privater Kunden, durchgeführt werden müssen. 

Außerdem müssen Banken und Kreditinstitute Notfallpläne vorlegen, falls die anvisierten Gewinne nicht erzielt werden können. Die gravierendste Änderung ist jedoch die persönliche Haftung für Bankberater und Manager. Mit Haftstrafen von einem bis fünf Jahren können Bank- und Versicherungsmitarbeiter zukünftig zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.